DU FRAGST DICH VIELLEICHT, …

  • … WIE DU HERAUSFINDEN KANNST, OB ICH DIE RICHITGE GESPRÄCHSPARTNERIN FÜR DICH BIN?


    Das ist einfach: Vereinbare ein unverbindliches Telefonat mit mir (Dauer: max. 15 Minuten). Schreibe dazu eine E-Mail mit Angabe deines Vornamens, deiner Telefonnummer und deinem Wunschtermin an hallo@deinleben-deinweg.de. Ich bestätige den Termin innerhalb von zwei Werktagen oder schlage eine Alternative vor. Aus organisatorischen Gründen kann ich mir aktuell nur donnerstags, freitags und samstags dafür Zeit nehmen – aber dann bin ich zu 100 Prozent fokussiert auf dich und dein Anliegen.

  • … WAS DICH IN MEINER PRAXIS ERWARTET?

    Ich begreife unsere Zusammenarbeit als ein wertschätzendes, offenes Miteinander, bei dem du die Schwerpunkte setzt und die Richtung und das Tempo vorgibst. Deshalb stelle ich dir bei unserem Telefonat für die Terminvereinbarung drei Fragen, über die du dir gerne schon vorab Gedanken machen kannst:

    1) Was möchtest du erreichen?
    2) Was sollte ich dafür über dich wissen?
    3) Welche Strategien hast du schon getestet und mit welchem Ergebnis?

  • … WIE VIELE GESPRÄCHE WIRD ES BRAUCHEN, BIS ES DIR SPÜRBAR BESSER GEHT?


    Das weiß ich nicht. Mein Ziel ist, alles zu tun, damit du dein Ziel so schnell wie möglich erreichst. Manchmal braucht es dazu nur einen Termin, manche Themen brauchen mehr Raum. Manchmal wünschen sich Menschen dauerhaft psychotherapeutische Begleitung. Termine im Abstand von zwei bis zwölf Wochen haben sich bewährt. Gerne können wir eine Anzahl von Gesprächen festlegen, innerhalb derer wir deinen Zielen so nahe gekommen sein wollen, dass du den Rest alleine hinbekommst. Du hast jederzeit die Möglichkeit, unsere Zusammenarbeit abzukürzen oder zu verlängern – oder dich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei mir zu melden.

  • … WAS PASSIERT, WENN DU EINEN TERMIN NICHT EINHALTEN KANNST?


    Für mich sind unsere Termine verbindlich und gleichzeitig ein Versprechen an dich: nämlich, dass ich mit meinen Ressourcen so umgehe, dass ich in jedes unserer Gespräche maximale Energie und Konzentration einbringen kann. Ich bereite mich sorgfältig darauf vor und sorge dafür, dass wir zur vereinbarten Zeit pünktlich beginnen können und während des Gesprächs nicht gestört werden, auch nicht durch ein bimmelndes Handy. Termine sage ich nur im Notfall ab. Für unsere Zusammenarbeit wünsche ich mir dasselbe von dir. Vergisst du mal einen Termin, ist das nicht schlimm. Das kann passieren. Passiert das allerdings mehrfach, behalte ich mir vor, unsere Zusammenarbeit zu beenden.

  • … WAS DICH DIE ZUSAMMENARBEIT MIT MIR KOSTET?


    Persönliche Gespräche in meiner Praxis berechne ich mit 90 Euro für 60 Minuten – auch und vor allem das Erstgespräch, denn das ist für mich eines der wichtigsten Gespräche überhaupt. Möchtest du bei weiteren Treffen mehr Zeit haben, um an deinen Zielen zu arbeiten, können wir 90-minütige Termine vereinbaren (Honorar: 120 Euro). Am liebsten ist es mir, wenn du direkt vor dem Gespräch bar bezahlst. Übrigens: Für Menschen, die sich über eine längere Zeit hinweg Unterstützung wünschen, biete ich 11-für-10-Karten an.

  • … OB DIE KOSTEN FÜR UNSERE GESPRÄCHE DEINE KRANKENKASSE ZAHLT?


    In einigen Fällen übernehmen private Krankenkassen und heilpraktische Zusatzversicherungen anteilig die Kosten für Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen. Wenn du nachweisen kannst, dass die Wartezeit bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung Wochen oder Monate dauert, bezahlen einige gesetzliche Krankenkassen sogenannte Überbrückungszeiten. Bitte informiere dich direkt bei deiner Kasse oder Versicherung über die Modalitäten.

  • … WARUM ES SINNVOLL SEIN KÖNNTE, DIE KOSTEN FÜR UNSERE GESPRÄCHE SELBST ZU TRAGEN?


    Egal, aus welchem Grund du die Unterstützung eines Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Anspruch genommen hast: Dir können dadurch auch noch Jahre später Nachteile entstehen, beispielsweise beim Versuch, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn du musst auf Nachfrage alles, was in deiner Akte dokumentiert ist, wahrheitsgemäß angeben. In einer Selbstzahler-Praxis entscheidest allein du über den Umgang mit Informationen zu deiner Person, dem Grund deines Besuchs, dem Verlauf unserer Zusammenarbeit.

  • … OB DEINE GESCHICHTE BEI MIR IN GUTEN HÄNDEN IST?


    Tatsächlich unterliege ich als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie gemäß der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht (Artikel 3, Berufsordnung für Heilpraktiker). Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch gegenüber anderen therapeutischen oder medizinischen Fachkräften, Arbeitgebern, Versicherungen, Lehrern und Familienangehörigen. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen ebenfalls schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern kein therapeutischer Notfall oder eine andere unerwartete Gefahrensituation entsteht.